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Hunde- und Katzensalon und Corona

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, Hundesalons dürfen kontaktlose Dienstleistungen anbieten und zwar dahingehend, dass Salonbesitzer ihre Dienstleistungen anbieten dürfen, wenn eine kontaktlose Übergabe der Tiere innerhalb fester Zeitfenster erfolgt. Vorab muss ein Termin vereinbart werden, damit nicht mehrere Hundehalter aufeinander treffen.

 

 

 

 

Stand: 14.02.2021